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ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Freiberufler, Betriebs-und Personalräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Hierbei ist das“ Kennen beider Seiten“ ein Gewinn bringender Vorteil. Im intensiven Austausch mit Ihnen lösen wir Ihre Probleme und entwickeln Strategien und Konzepte zur optimalen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen sowie der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Dies gilt insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Vertragsgestaltung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigung

  • Kündigungsschutzklagen

  • Arbeitszeit

  • Befristung

  • Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

  • Abfindung

  • Einigungsstellenverfahren

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Mutterschutz und Elternzeit

  • Urlaub

  • Versetzung

  • Arbeitnehmerüberlassung

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