ARBEITSRECHT
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Freiberufler, Betriebs-und Personalräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Hierbei ist das“ Kennen beider Seiten“ ein Gewinn bringender Vorteil. Im intensiven Austausch mit Ihnen lösen wir Ihre Probleme und entwickeln Strategien und Konzepte zur optimalen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen sowie der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Dies gilt insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Vertragsgestaltung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigung
Kündigungsschutzklagen
Arbeitszeit
Befristung
Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
Abfindung
Einigungsstellenverfahren
Interessenausgleich und Sozialplan
Mutterschutz und Elternzeit
Urlaub
Versetzung
Arbeitnehmerüberlassung