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IMMOBILIENRECHT

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen in der Regel erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel. Das „Wirtschaftsobjekt“ Immobilie wirft sehr komplexe rechtliche Fragen auf, für deren Klärung wir Ihnen mit Erfahrung, Überblick und hohem Fachwissen gerne zur Seite stehen. Wir betreuen regelmäßig:

  • Die Prüfung bestehender Verträge unter Berücksichtigung ihrer besonderen Anforderungen (Due Dilligence)

  • Gestaltung und Prüfung der notariellen Vertragsentwürfe vor dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und Wohnungseigentum

  • Geltendmachung und Abwehr von Vorkaufs­rechten

  • Durchführung von Beweis­sicherungs­verfahren im Falle von Bau­mängeln

  • Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte bei Vorliegen von Mängeln

  • rechtliche Betreuung der Projekt­entwicklung

  • Prüfung der Voraussetzungen und der Durchsetzung von Rück­abwicklungs­rechten

  • Durchsetzung des Wunsches nach Selbstbenutzung/Eigenbedarf von vermieteten Grund­stücken und vermietetem Wohnungs­eigen­tum

  • Geltendmachung und Abwehr von Rechten aus Makler­verträgen

  • Geltendmachung der Kautions­über­tragungen bei Veräußerung und Erwerb

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