MIETRECHT
In keiner bundesdeutschen Stadt gibt es so viel vermieteten Wohnraum wie in Berlin. Die gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet werden immer zahlreicher und juristisch komplexer.
Wir setzen unser langjähriges Fachwissen bei Ihrer Beratung und Vertretung als Vermieter oder Mieter ein, insbesondere bei der:
Gestaltung und Prüfung von WohnraumÂmietverträgen und gewerbÂlichen MietÂverÂträgen
Begründung oder Abwehr von EigenÂbedarfsÂkündigungen
Fertigung oder Abwehr fristÂloser Kündigungen bei ZahlungsÂverzug
Erstellung und Prüfung von MietÂerhöhungsÂverlangen nach dem MietÂspiegel (ortsübliche VergleichsÂmiete)
Fertigung und Prüfung von ModernisierungsÂanÂkündigungen
Bewertung von MinderungsÂansprüchen
Erstellung und Prüfung von NebenÂkostenÂabrechnungen
Rückforderung von Kaution nach beendetem MietÂverÂhältÂnis