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MIETRECHT

In keiner bundesdeutschen Stadt gibt es so viel vermieteten Wohnraum wie in Berlin. Die gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet werden immer zahlreicher und juristisch komplexer.

Wir setzen unser langjähriges Fachwissen bei Ihrer Beratung und Vertretung als Vermieter oder Mieter ein, insbesondere bei der:

  • Gestaltung und Prüfung von Wohnraum­mietverträgen und gewerb­lichen Miet­ver­trägen

  • Begründung oder Abwehr von Eigen­bedarfs­kündigungen

  • Fertigung oder Abwehr frist­loser Kündigungen bei Zahlungs­verzug

  • Erstellung und Prüfung von Miet­erhöhungs­verlangen nach dem Miet­spiegel (ortsübliche Vergleichs­miete)

  • Fertigung und Prüfung von Modernisierungs­an­kündigungen

  • Bewertung von Minderungs­ansprüchen

  • Erstellung und Prüfung von Neben­kosten­abrechnungen

  • Rückforderung von Kaution nach beendetem Miet­ver­hält­nis

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