WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht Teil einer Gemeinschaft. Ihre rechtliche Beziehung zu den anderen Eigentümern wird nicht nur durch die Teilungserklärung und die Eigentümerbeschlüsse geprägt, sondern auch durch eine stetig zunehmende Anzahl gerichtlicher Entscheidungen.
Auch als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage müssen Sie sich in zunehmendem Maß den Herausforderungen der jeweils neuesten Rechtsprechung stellen.
Im Bereich des Wohnungseigentums beraten und vertreten wir Sie:
bei der Prüfung von notariellen WohnungsÂkaufÂverträgen sowie TeilungsÂerklärungen
bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Eigentümer
bei der Formulierung von BeschlussÂanträgen
bei Anfechtungsklagen zur Abwehr belastender EigentümerÂbeschlüsse
der Prüfung von WohnÂgeldÂabrechnungen und WirtschaftsÂplänen
der Ausarbeitung von MietÂverträgen
der Erstellung von NebenÂkostenÂabrechnungen für die von Ihnen vermietete Wohnung